Tierschutzverein
Heppenheim

Über das Ableben hinaus Gutes tun

Immer wieder haben Erblasser auch den Wunsch unseren Tierschutzverein Heppenheim und Umgebung e.V. als Vermächtnisnehmer oder diesen sogar als Erbe einzusetzen. Wenn die Absicht besteht, über das Ableben hinaus Gutes zu tun und unseren Verein zu begünstigen, dann ist unbedingt ein Testament erforderlich! Wenn nämlich kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. So kann unter Umständen Ihr wirklich „Letzter Wille" nicht erfüllt werden.


Viele Menschen sterben ohne Erben und oft ohne ein Testament zu hinterlassen. Nur etwa fünf Prozent haben einen absolut rechtsgültigen "Letzten Willen" beim Notar erstellen und beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Wer keine gesetzlichen Erben hinterlässt und testamentarisch nichts anderes verfügt hat, muss davon ausgehen, dass sein gesamtes Vermögen dem Staat zufällt.

Wer nur entfernte Verwandte hat, zu denen keine wirkliche Bindung besteht, scheut sich oft davor, diese zu bedenken in der Sorge, das hart erarbeitete Gut in ungeeignete Hände zu legen. Selbst wer seinen Erben sein Vermögen zur segensreichen Nutzung anvertraut, möchte manchmal gern einen Teil davon in die Anliegen investieren, die ihm zu Lebzeiten wichtig waren. Gerade aus dieser Gruppe hat unser Tierschutzverein in den letzten 15 Jahren spürbare Unterstützung erfahren.

Tierheimneubau, Quarantänestation, Freiläufe, Erwerb des Pachtgeländes und die Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter wären sonst nicht in diesem Rahmen möglich gewesen.

Für eine Berücksichtigung unseres Tierschutzvereins spricht auch, dass wir grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit und als regionale Tierschutzorganisation absolut transparent sind.

Zudem würden wir für Ihre Haustiere angemessen Sorge tragen. Zwar haben Tiere in Deutschland – anders als zum Beispiel in den Vereinigten Staaten – kein Erbrecht, doch die zukünftige Unterbringung und Betreuung des geliebten Tieres kann über ein Vermächtnis gesichert werden. Mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, können nicht nur Personen, sondern auch Organisationen wie Tierschutzvereine als Erben eingesetzt werden.

 

 

Was kann ihre Hilfe durch ein Testament/ Vermächtnis bewirken, welche Projekte könnten die Zukunft des Tierheim Heppenheim sichern?

  • Einrichtung von weiteren Hundefreiläufen auf dem großen Geländeabschnitt
  • Erweiterung unserer Quarantänestation
  • Heizölabhängigkeit (Heizung/Warmwasser) durch erneuerbare Energien verringern
  • Verringerung der Stromkosten durch eine Photovoltaikanlage
  • Aufbau einer neuen Igelstation
  • Renovierung Katzenhaus

Ohne die Bereitschaft über das Ableben hinaus Gutes zu tun, werden all diese Projekte gar nicht oder nur teilweise zu verwirklichen sein!

Der Bau unseres Mehrzweckgebäudes mit Jugendgruppenraum und Pfotencafé, konnte nur dank einer Erbschaft finanziert werden.

Was gibt es zu bedenken

Die nachfolgenden Abhandlungen sind nicht als juristische Beratung geeignet. Vielmehr sehen wir dies als Leitfaden quer durch das Thema Testamente/ Vermächtnisse usw. an.

  • Gibt es noch andere Menschen, die Sie neben Ihren Kindern versorgt wissen möchten?
  • Gibt es Menschen, denen Sie Ihre Dankbarkeit durch ein Vermächtnis ausdrücken möchten?
  • Wer kümmert sich um das geliebte Haustier?
  • Gibt es Vereine oder Hilfsorganisationen, wie z.B. den Tierschutzverein Heppenheim, den Sie unterstützen wollen?
  • Wie können Sie verhindern, dass z.B. Ihr Ehepartner andere Erbberechtigte ausbezahlen muß?
  • Wie will man bestattet werden?
  • Wie steht es mit der Grabpflege?

Kleiner Ratgeber

„Was geschieht mit meinem(n) Haustier(en) nach meinem Ableben?"

Gerade ältere Menschen stellen sich häufig diese Frage. Sind doch die Haustiere oft die engsten Begleiter einsamer oder alleinstehender Menschen. Natürlich können Sie überlegen, ob Verwandte, Bekannte, Freunde oder Nachbarn für die Aufnahme geeignet sind.

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir aber, dass zwar ein Vermächtnis bzw. Erbe gerne angenommen wird, dass aber unter Umständen mit dem Haustier, anders als gewollt, verfahren wird.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, testamentarisch den Tierschutzverein Heppenheim u.U.e.V. Ihren „Letzten Willen" erfüllen zu lassen.

Folgender Hinweis könnte hilfreich sein:

„Mein(e) Haustier(e) ...................... oder das/die nachfolgende(n) Tier(e) sollen dem Tierschutzverein Heppenheim und Umgebung e.V., Außerhalb 65, 64646 Heppenheim mit der bestmöglichen Vermittlung bzw. Versorgung übereignet/übergeben werden. Dafür erhält der vorgenannte Verein ein Vermächtnis von .......... € in Worten ............ €.

Persönliche Beratung

Auch aus Erfahrung wissen wir, dass häufig viele Fragen zum Nachlass bestehen. Sollten Sie Fragen haben, bevor Sie Ihren „Letzten Willen" zu Papier bringen, beantworten wir Ihnen diese gerne.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen unsere 1. Vorsitzende Katrin Hassanin, gerne auch in Ihrer heimischen Umgebung zur Verfügung, der Ihnen natürlich auch eine vertrauliche Behandlung Ihres Anliegens zusichert.

Dies ist aber im Sinne des Gesetzes keine Rechtsberatung!